Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingungen geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.
Ab dann müs...
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