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Bundesrat setzt Antrag von Schleswig-Holstein zur CO2-Bepreisung ab

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Einen Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zur klimafreundlichen Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie zur Einführung einer CO2-Bepreisung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Wie der Presseservice des Bundesrates berichtet, möchte Schleswig-Holstein mit der Initiative die Bundesregierung auffordern, klima- und innovationspolitische Fehlanreize bei der Bepreisung von Strom zu beenden.

Im Vergleich zu fossilen Heiz- und Kraftstoffen sei regenerativ erzeugter Strom durch das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile benachteiligt. Wettbewerbsverzerrungen müssten beendet und ein fairer Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen hinaus ermöglicht werden, unterstreicht das Land. Die Bepreisung von CO2 könne hier Abhilfe schaffen. Erforderlich seien einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren, heißt es in der Entschließung.

Auch bei der EEG-Umlage sieht Schleswig-Holstein Änderungsbedarf: Sie soll bei erneuerbaren Energien mindestens gesenkt werden oder ganz entfallen. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass die Verbraucher höher belastet werden, unterstreicht das Land – die soziale Verträglichkeit müsse gewahrt werden.

Die Beratungen der Ausschüsse sind nach den Angaben des Bundesrates noch nicht vollständig abgeschlossen. Noch offen sei, wie sich der Wirtschaftsausschuss zu der Initiative positioniert. Er hatte seine Beratungen im Februar 2019 und nochmals im Juni vertagt. Die anderen Fachausschüsse unterstützen die Vorlage.

Klimaschutz-Sofortprogramm: Grüne wollen alle Deckel im EEG streichen und neue Geschäftsmodelle für Betreiber entwickeln

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