Bundesrat: Sonderabfallverbrennung vom BEHG ausnehmen ContextCrew | Neue Energie Premium Artikel - geschlossen

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen Freitag die Ausnahme von Anlagen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle im Sinn des § 3 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist, vom nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) beschlossen. „Die Sonderabfallverbrennung dient im Hauptergebnis der Vernichtung des Schadstoffpotenzials in den gefährlichen Abfällen; ein Brennstoffcharakter ist nicht vorhanden und tritt gegenüber […]

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