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Bundesratsinitiative: Elektromobilität durch Korrekturen im Mietrecht stärken

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Baden-Württemberg und Bayern haben eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobiliät in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können, soll die Einrichtung von Ladeplätzen an heimischen Parkplätzen erleichtert werden, teilte die baden-wüttembergische Landesregierung im Anschluss an eine gemeinsame Kabinettssitzung von Bayern und Baden-Württemberg in Meersburg am Bodensee.

Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu senken. „Wir wollen die Einrichtung von Ladeplätzen an den heimischen Parkplätzen erleichtern. Das ist ein wichtiger Baustein, damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können“, sagte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU).

„Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer“, ergänzte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Das Wohnungseigentumsgesetz dürfe nicht länger den „dringend notwendigen Ausbau der Elektromobilität ausbremsen“. Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen, sei eine „zu hohe Hürde“. Der Gesetzentwurf könne den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich „maßgeblich beschleunigen“.

Mieter soll Rechtsanspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit auf eigene Kosten erhalten

Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt. Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen hat.

„Was die Autoindustrie braucht und was sie deshalb auch zu Recht fordert, sind verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Die Industrie erwarte, dass der Staat sich um den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur kümmert. „Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung haben wir deshalb bereits dafür gesorgt, dass in neu gebauten Garagen künftig Ladepunkte vorgesehen werden müssen. Es ist höchste Zeit, jetzt auch das Miet- und das Wohnungseigentumsgesetz anzupassen, um die Voraussetzungen für zukunftsfähiges Wohnen zu schaffen.“

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