Die Bundesregierung hat die bereits angekündigte zweite Reformstufe der BEG beschlossen. „Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien sollen noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den...
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