Die Bundesregierung hat jetzt den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ in den Bundestag eingebracht. Mit dem Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) sollen Betreiber und Investoren von Kraftwerken und Stromspeichern, die nach dem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) bezuschlagt werden, sowie Wasserkraftwerke, die als Energiespeicher (Pumpspeicherkraftwerke) dienen, kürzere Planungs- und Geneh...
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