Abo

Newsletter

Bundesregierung gewährt Fristverlängerung zur Umrüstung von Ladesäulen

Ausgabe:
Bereiche:
Themen:
Ressort:
Unternehmen:

Die Bundesregierung gewährt Ladesäulenbetreibern im Zweifel eine Fristverlängerung für die technische Umrüstung ihrer nicht eichrechtskonformen Stationen. Eigentlich endete die Frist, bis zu der alle Ladesäulen mit passenden Messsystemen ausgestattet sein müssen, am 1. April 2019.

Gemeinsam mit der Branche sei eine Lösung gefunden worden, die Rechtssicherheit für die Betroffenen sicherstelle, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 19/9187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 19/8471). Da viele Betreiber offenbar Probleme hätten, diese Fristen einzuhalten, soll es individuelle Bescheide mit entsprechenden Fristen geben.

Nach Angaben der Bundesregierung sind mit Stand Januar 2018 als Ergebnis einer Umfrage von 8.383 Normalladesäulen (öffentlich zugängliche bzw. private, an denen abgerechnet wird) etwa 69 Prozent umrüstbar. Die verbleibenden 31 Prozent können den Angaben zufolge aus teils technischen, teils wirtschaftlichen Gründen nicht umgerüstet werden. Von insgesamt 1.742 Wallboxen mit nur einem Ladepunkt seien 38 Prozent umrüstbar. Zudem seien alle 1.437 Schnellladesäulen als nachrüstbar angegeben worden. Die Umfrage erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, heißt es.

Session Fees grundsätzlich nicht mehr zulässig

Gefragt nach der Unzulässigkeit sog. Session fees, teilt die Bundesregierung mit, dass alle Ladesäulenbetreiber ab dem 1. April 2019 gesetzlich dazu verpflichtet sind, gemäß § 3 Preisangabenverordnung (PAngV), eine verbrauchsabhängige Abrechnung nach KWh zu ermöglichen. Die Frage, ob diese Abrechnung eich- und messrechtskonform geschieht, sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Damit sind Session Fees ab dem 1. April 2019 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der Vollzug der PAngV liege im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Abrechnung könne im Rahmen der Ermessensausübung der Preisbehörden im individuellen Verwaltungsverfahren Berücksichtigung finden.

Gesonderte Förderungen für Ladenetzbetreiber zur Umrüstung ihrer Ladesäulen sind den weiteren Angaben der Bundesregierung zufolge nicht möglich, da der Bund nicht nachträglich etwas fördern könne, was bereits bei Errichtung der Ladesäule gesetzlich vorgegeben war.

Mehr von ##company_names##

Verwandte Meldungen

Förderprogramm überzeichnetGroßes Interesse an Förderung von Wasserstofftankstellen

Der Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zum Aufbau eines Wasserstofftankstellennetzes für schwere Nutzfahrzeuge stößt auf große Resonanz. Bis zum Ende der Antragsfrist am...

Projekt NEFTONErstmals 3.000 Ampere für das Laden von E-Lkw erreicht

Der Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur gilt als zentrale Voraussetzung für die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs. Im Verbundprojekt „NEFTON“ haben Forschungseinrichtungen und Industriepartner nun erstmals einen...

Integriertes AngebotVolkswagen und Elli bringen V2G in den Massenmarkt

Volkswagen und die Konzerntochter Elli führen bidirektionales Laden mit einem integrierten Angebot erstmals in den deutschen Markt ein. Das Paket kombiniert kompatible Elektrofahrzeuge der...

BNEF EV Outlook 2026Zwischen geopolitischem Risiko und Kostendruck: Der EV-Markt sortiert sich neu

Die globale Elektromobilität wächst weiter, verliert aber an Gleichlauf. Geopolitische Spannungen, steigende Energiepreise und handelspolitische Konflikte wirken zunehmend auf Nachfrage, Kostenstrukturen und Lieferketten. Der...

„BASE BW“Baden-Württemberg vergibt 14 E‑Lkw‑Ladestandorte an LichtBlick‑Konsortium

Baden-Württemberg treibt den Aufbau eines Schnellladenetzes für elektrische Lkw voran. Im Rahmen des Förderprogramms „BASE BW“ hat ein Konsortium aus Regioladen+ und LichtBlick eMobility...