Aus Sicht der Bundesregierung wird in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Einführung von Regelungen zum Heizen mit erneuerbaren Energien derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion mit Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen Beratungen.
Äußerungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) beträfen Überlegungen, das energetische Anforderungssystem des GEG (einschließlich der Dämmanforderungen) perspektivisch zu überarbeiten, weiterzuentwickel...
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