Die Bundesregierung lehnt Ausnahmen bei der CO2-Bepreisung ab, das gilt auch für die Verbrennung gefährlicher Abfälle. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelgesetzes hat der Bundesrat genau das gefordert. Die Bundesregierung winkt in ihrer Gegenäußerung ab: „Emissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen sind Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets, welches zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen unter der europäischen Klimaschutzverordnung zu verringern ist.“
Das Brennstoffemissionshandelsge...
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