Die Bundesregierung hält eine bundeseinheitliche Abstandsregelung für Windkraftanlagen zu Verkehrswegen derzeit für überflüssig. Im Rahmen der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen würden bestehende Verkehrswege ausreichend berücksichtigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/9192) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 19/8576).
Der Fraktion zufolge könnten Windkraftanlagen bei Fehlfunktionen eine „erhebliche Gefahr für ihre unmittelbare Umgebung darstellen – was in besonderem Maße für Windkraftanlagen in der Nähe von Verkehrswegen gelte. So seien etwa schwere U...
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