Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Tags darauf hat der Bundesrat die beschlossenen Änderungen durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Das Gesetz beschreibt einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität bis 2045. Ursprünglich hatte sich Deutschland die Klimaneutralität erst bis 2050 vorgenommen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zwischenzielen festgelegt: Für 2030 wird die Treibhausgasminderung gegenüber 1990 von derzeit 55 auf 65 Prozent erhöht und für 2040 auf 88 Prozent Minderung.
Für das Gesetz st...
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