Der Bundestag hat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 beschlossen. Das Gesetz muss anschließend noch den Bundesrat passieren. Mit der Verabschiedung könne nunmehr die bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Reform des europäischen Emissionshandels in deutsches Recht umgesetzt und die Grundlagen für dessen Vollzug geschaffen werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Damit werde für emissionshandelspflichtige Unternehmen in Deutschland nunmehr zeitnah Rechts- und Planungssicherheit für das notwendige CO2-Management gewährleistet. „Zugleich wird die fortgesetzte unterbrech...
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