Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Das berichtet der Pressedienst des Bundestags.
Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzuste...
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