Der Bundestag hat die „Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ beschlossen, nachdem tags zuvor der Finanzausschuss grünes Licht für die Verordnung gegeben hatte. Damit werden Änderungen bei der direkten Förderung auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen. Die Verordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 €, verteilt auf drei Jahre, vor. „Sie führt das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz aus“, teilte der Bundestag mit.
Hinweis: Der ursprüngliche Bericht vom 25. März wurde nach Verabschiedung de...
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