Ein Offshore-Testfeld etwa zwölf Kilometer vor Rostock-Warnemünde kann kommen. Der Bundestag hat gestern im Rahmen seines Beschlusses zur Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) wichtigen Änderungen zur Netzanbindung für Offshore-Testflächen zugestimmt. Damit seien die Voraussetzungen für das neue Offshore-Testfeld geschaffen, teilte das Energieministerium in Schwerin mit.

„Testfeld weltweit nahezu einmalig” (Christian Pegel)

„Die langjährigen Anstrengungen, die wir gemeinsam mit den Industrieverbänden und dem Netzbetreiber 50 Hertz unternommen haben, haben sich gelohnt. Für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern ist es ebenso wie für den Industriestandort Deutschland entscheidend, dass es nun seit Jahren erstmals wieder reale Testmöglichkeiten für Offshore-Komponenten geben wird“, sagt der Energieminister Mecklenburg-Vorpommerns, Christian Pegel (SPD). Pegel zufolge dürfte das Testfeld weltweit nahezu einmalig sein. Denn die Nähe zu Küste, Hafen und den Einrichtungen von Rostock sowie die Wassertiefe von nur 20 Metern stellten einen enormen Kosten- und Standortvorteil dar.

Die Inbetriebnahme des Testfelds ist für 2023 geplant. Es soll Platz für zehn bis zwölf Offshore-Windenergieanlagen der 13- bis 15-MW-Klasse bieten. Noch sei zu klären, wer das Testfeld betreiben wird.

Konzeptarbeit kann beginnen

Nun könne begonnen werden, ein Konzept für die Nutzung des Offshore-Testfelds und die Auswahl der zu testenden Offshore-Komponenten zu erstellen. Darüber hinaus soll auch ein Konzept erstellt werden, um eine möglichst breite Akzeptanz zu gewährleisten. All‘ dies werde in enger Kooperation zwischen Bund, Land und der Offshore-Stiftung erfolgen.

Mit dem Beschluss der NABEG-Novelle wurde auch das Windenergie-auf-See-Gesetz geändert: Laut dem Energieministerium wird eine Definition für Offshore-Testflächen eingefügt und zudem das für die Offshore-Flächenplanung zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ermächtigt, noch innerhalb der Aufstellung des ersten Flächenentwicklungsplans bis 30. Juni 2019 – in Abstimmung mit dem jeweiligen Küstenbundesland – Testflächen im Küstenmeer festzulegen. Bislang sei Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das ein solches Testfeld in seinem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben hat.

Zudem sei eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz mitbeschlossen worden, wonach die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer laufenden Netzentwicklungsplanung die Netzanbindung solcher Offshore-Testflächen berücksichtigen müsse.

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