Der Bundestag hat in 2./3. Lesung dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Zuvor hatte der Energieausschuss am Mittwoch noch eine Reihe von Verbesserungen aus Sicht der Erneuerbaren-Branche in das EnSaG eingearbeitet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte in einer ersten Reaktion die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen.
- 3. 12. 2018:Energiesammelgesetz kompakt: 10 Regelungen und Reaktionen
- 3. 12. 2018:„Für uns sind die 65 Prozent Erneuerbare im Jahr 2030 keine Monstranz“
- 30. 11. 2018:Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz – VKU erfreut über Verlängerung der KWK-Förderung
- 29. 11. 2018:Korrekturen am Energiesammelgesetz: Besser, aber noch lange nicht gut
- 27. 11. 2018:Energiesammelgesetz: HTW hinterfragt Betriebskostenkalkulation für Photovoltaik
- 26. 11. 2018:Energiesammelgesetz: Plenum der Länderkammer fordert vielfältige Korrekturen
- 23. 11. 2018:Drohende PV-Förderkürzung im neuen Jahr wirbelt PV-Markt durcheinander
- 21. 11. 2018:Sachverständige zu Energiesammelgesetz: „Ohne Nachbesserungen droht im PV-Gebäudebereich ein Markteinbruch“
- 13.11. 2018:Energiesammelgesetz: Auch die Bioenergiebranche ist nicht glücklich
- 6. 11. 2018:Energiesammelgesetz: Solarbranche sieht „Anschlag auf die Energiewende“
- 23. 10. 2018:Energiesammelgesetz: Verbände sehen noch Nachbesserungsbedarf
Der Bundestag hat sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 ausgesprochen. Das sei ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort, so der VKU. Die Verlängerung werde endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis liegen. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.
Mieterstrom: Nicht so schlimm wie zunächst zu befürchten
Ebenfalls ein positives Signal gebe es für den Mieterstrom: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Die Einschnitte wurden nun abgemildert. Der Abschlag soll nun 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent, wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.
VKU begrüßt Verschiebung der Regelungen zu Redispatch von EE- und KWK-Anlagen
Als Erfolg wertet der VKU zudem, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden. Redispatch bezeichnet die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu bedürfe es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschaffe allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden.
- 3. 12. 2018:Energiesammelgesetz kompakt: 10 Regelungen und Reaktionen
- 3. 12. 2018:„Für uns sind die 65 Prozent Erneuerbare im Jahr 2030 keine Monstranz“
- 30. 11. 2018:Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz – VKU erfreut über Verlängerung der KWK-Förderung
- 29. 11. 2018:Korrekturen am Energiesammelgesetz: Besser, aber noch lange nicht gut
- 27. 11. 2018:Energiesammelgesetz: HTW hinterfragt Betriebskostenkalkulation für Photovoltaik
- 26. 11. 2018:Energiesammelgesetz: Plenum der Länderkammer fordert vielfältige Korrekturen
- 23. 11. 2018:Drohende PV-Förderkürzung im neuen Jahr wirbelt PV-Markt durcheinander
- 21. 11. 2018:Sachverständige zu Energiesammelgesetz: „Ohne Nachbesserungen droht im PV-Gebäudebereich ein Markteinbruch“
- 13.11. 2018:Energiesammelgesetz: Auch die Bioenergiebranche ist nicht glücklich
- 6. 11. 2018:Energiesammelgesetz: Solarbranche sieht „Anschlag auf die Energiewende“
- 23. 10. 2018:Energiesammelgesetz: Verbände sehen noch Nachbesserungsbedarf
Biogasrat kritisiert vergebene Chancen für Bioenergie
Der Biogasrat reagierte verhalten auf die Verabschiedung des Gesetzes. „Wir hatten zwei Ausschreibungsrunden für Biomasse gefordert und können heute einen kleinen Erfolg verzeichnen. Ab dem kommenden Jahr wird Anlagenbetreibern durch zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr jeweils zum 1. April und 1. November mehr Planungssicherheit und Flexibilität ermöglicht“, räumt Biogasrat-Geschäftsführerin Janet Hochi ein. Allerdings beklagt der Verband, dass es weiter bei der Diskriminierung von Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren bleibt. „Unsere Forderung, den Gebotshöchstwert für Neuanlagen dem Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen anzupassen, blieb unberücksichtigt“, sagt Hochi.
Biogasrat kritisiert Senkung des Flexdeckels auf 1.000 MW
Kritisch sieht der Biogasrat auch die Absenkung des so genannten Flexdeckels auf 1.000 MW, der die Förderung für eine Umstellung der Biogas- und Biomethananlagen auf einen flexiblen Anlagenbetrieb begrenzt und damit die Potenziale für eine flexible Absicherung der Energieversorgung ungenutzt lasse. Hier hatte sich der Biogasrat für den Erhalt der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen, die im Ausschreibungsverfahren erfolgreich waren und die Aufhebung der Deckelung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen stark gemacht. Die flexible, nachfrageorientierte Energiebereitstellung aus Biogas- und Biomethananlagen könne Redispatchkosten senken, den Umfang des Stromnetzausbaus reduzieren und so auch die Netzausbaukosten senken.
„Aus unserer Sicht ist mit Blick auf den weiteren Zubau fluktuierender, d. h. unflexibler erneuerbarer Energien sowie dem Wegfall fossiler und atomarer Kraftwerkskapazitäten die Förderung der flexiblen Energieversorgung für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit unverzichtbar“, so Hochi.
Korrekturen am Energiesammelgesetz: Besser, aber noch lange nicht gut