Mit der heute im Bundestag verabschiedeten Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Rahmen des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr werden die rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben im Umfeld militärischer Luftverteidigungsradare neu gefasst. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar eine Klarstellung, sieht aber weiterhin erhebliche Risiken für den Ausbau der Windenergie an Land.
Konkret stellt das Gesetz klar, dass militärische Luftverteidigungsradaranlagen nur dann unter das Luftverkehrsgesetz fallen, wenn ihre Funktionsfähigkeit...
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