Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) setzt sich dafür ein, dass mit geeichten Zählern gemessene Messwerte von multivalenten Energiespeichern addiert werden können. Nach Angaben des BVES sind multivalente Speicher bereits im Einsatz, durch eichrechtliche und administrative Anforderungen gebe es jedoch noch „massive Rechtsunsicherheiten“. Diese ließen sich nur unter einem erheblichen Kostenaufwand umsetzen, kritisiert der Verband. Auch die geringfügige Berücksichtigung von digitaler Mess- und Zähltechnik blockiere die Einführung dieser vielversprechenden Zukunftstechnologie.
Hintergrund ist eine aktuelle Konsultation der EEG/KWKG-Clearingstelle. Die Clearingstelle unterstützt die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in der Ausgestaltung einer Regel nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes. Der BVES begrüßt, dass die Einbindung der EEG/KWKG-Clearingstelle die ursprüngliche Absicht der zweiten Änderungsverordnung zur Mess- und Eichverordnung (§ 25 Nr. 7 MessEV) stärker voranbringt: nämlich die Verrechnung von zwei oder mehreren mit geeichten Zählern gemessenen Messwerten eichrechtskonform zu ermöglichen.
BVES mahnt rechtliche Klarstellung an
Der BVES mahnt in einer Stellungnahme an, dass eine rechtliche Klarstellung zwingend notwendig ist und die eichrechtliche Anerkennung von Verrechnungen verankert werden muss. Messkonzepte, die die Optimierung von Eigenverbrauch und die Bereitstellung von Regelleistung kombinieren, müssten dabei in die Regelfindung miteinbezogen werden. Insbesondere im Kontext der lokalen Versorgung von Verbrauchern sei die differenzierte Betrachtung zwischen rein mathematisch und wirtschaftlich relevanten Messdaten außerdem bedeutsam.
Messkonzept des BVES dient als Anwendungshilfe
Mit seinem Messkonzept, das der BVES anknüpfend an § 61k EEG für den multivalenten Betrieb von Speichern veröffentlicht hat, seien die Grundlagen für eine Verrechnung gelegt worden. Dabei handele es sich um eine rechtssichere Anwendungshilfe zur Messung und Zuordnung der Energieflüsse in und aus dem Speicher. Nun sei es von fundamentaler Bedeutung, dass der politische Wille aus § 61k EEG gefördert und nicht durch zusätzliche regulatorische Vorgaben in der Gesetzesauslegung konterkariert wird. „Der Handlungsauftrag im Koalitionsvertrag, Speichern die Möglichkeit zu eröffnen, mehrere Dienstleistungen gleichzeitig zu erbringen, muss realisiert werden“, schreibt der BVES.
Über ein Praxisbeispiel eines multivalenten Energiespeichersystems können Sie sich hier informieren:
https://www.contextcrew.de/caterva-und-vattenfall-vermarkten-virtuellen-und-realen-grossspeicher-55255/