In der Energiespeicherbranche ist die Sorge vor rückläufigen Investitionen angesichts der aktuell großen regulatorischen Unsicherheit erheblich. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat sich im Rahmen einer Präsidiumssitzung erneut mit dem Thema befasst. Vor allem die Verlautbarungen der Bundesnetzagentur, die den Vertrauensschutz in die gesetzlich festgelegte Netzentgeltbefreiung für Energiespeicher (§ 118 Abs. 6 EnWG) bereits vor dem gesetzlich geregelten Ende deutlich infrage stellen, irritiert den Branchenverband.
Bereits in der Vorwoche hatte der BVES in einer Briefaktion den Beirat der Bundesnetzagentur, sowie in politischen Gesprächen verschiedene Bundestagsabgeordnete, über die kritische Situation informiert und gleichzeitig dazu aufgefordert, den Vertrauensschutz durch eine Klarstellung der BNetzA, dass die Fristen aus § 118 EnWG weiterhin gelten, unverzüglich wieder herzustellen.
Der BVES macht gleichzeitig deutlich, dass es nicht um eine grundsätzliche Kritik am AgNes-Prozess gehe. „Im Gegenteil: Der BVES steht in konstruktivem Austausch mit der Bundesnetzagentur und geht davon aus, dass AgNes zu einem gesamtsystemisch rechnungstragenden Ergebnis führen wird“, heißt es beim Speicherverband. Den Entzug des Vertrauensschutzes und die damit verbundene Rechtsunsicherheit kritisiere die Speicherbranche jedoch deutlich.
Vertrauensschutz: BVES fordert „umgehende Klarstellung“ des Ministeriums
„Wir begrüßen den grundsätzlichen Reformansatz der Bundesnetzagentur ausdrücklich und sind überzeugt, dass er zu einem guten Ergebnis geführt werden kann“, betont BVES-Präsident Thomas Speidel. „Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wesentliche industriepolitische Fundamente wie die Rechtssicherheit als unantastbar gelten.“ Vertrauensschutz und Belastbarkeit geltender Regeln seien Voraussetzung für Investoren und den internationalen Kapitalmarkt. „Hierüber herrscht zweifelsfrei Einigkeit und insofern kann die getroffene Aussage nur als unglücklich und versehentlich gewertet werden.“ Eine „umgehende Klarstellung des Ministeriums“ sei erforderlich, „denn über Jahrzehnte galt gerade diese Belastbarkeit in Deutschland als hohes Gut und Grundlage für Milliardeninvestitionen“, so Speidel weiter. „Vertrauen zerstören geht schnell, der Aufbau dagegen dauert sehr lange.“
Die Lage sei „sehr dringlich“, wie auch über 150 Unternehmen in einem gemeinsamen Schreiben öffentlich dargestellt haben. Nationale und internationale Investoren reagierten äußerst sensibel auf die aktuelle Unsicherheit. „Bereits jetzt werden Kapitalzusagen zurückgestellt, Investitionsentscheidungen ausgesetzt und kurz vor der Realisierung befindliche Projekte gestoppt und neu bewertet“, betont der BVES. „Diese Projekte werden dabei auch nicht nur um wenige Monate verschoben, sondern komplett beendet. Sie gehen damit dem notwendigen Aufbau von Flexibilität in Deutschland verloren.“
Projektierer aktuell mit „unlösbaren Entscheidungen“ konfrontiert
Im konkreten Projektgeschäft sähen sich Entwickler derzeit mit unlösbaren Entscheidungen konfrontiert, etwa Baukostenzuschüsse in erheblicher Größenordnung zu leisten, obwohl keine Klarheit darüber bestehe, ob das Projekt weitergeführt werden könne. „Damit droht Deutschland die einmalige Chance zu verspielen: den Aufbau der notwendigen Flexibilitätsinfrastruktur in großem Umfang privatwirtschaftlich, marktbasiert und ohne Subventionen zu finanzieren.“
Zugleich verweist das BVES Präsidium auf den absehbar steigenden Flexibilitätsbedarf im Stromsystem. Der Netzentwicklungsplan weise bereits heute einen erheblichen Bedarf an Stromspeichern aus, der bis 2037 auf bis 94 GW ansteigt. Mit den laufenden Energiespeicherprojekten sei Deutschland eigentlich im Plan des notwendigen Zubaus von Energiespeichern. Entsprechend hätten auch Netzbetreiber die Netzanschlusszusagen für diese Projekte erteilt.
Mit dem Entzug des Vertrauensschutzeses durch die BNetzA werde diesem Hochlauf der Flexibilität nun ohne Not und ohne Nutzen der Stecker gezogen. „Neben dem finanziellen Schaden in Milliardenhöhe droht eine konkrete und wachsende Flexibilitätslücke mit Risiken für Systemstabilität, Versorgungssicherheit und Stromkosten. Es braucht jetzt schnell und unmissverständlich Rechtsklarheit, dass der gesetzlich vorgesehene Zeitraum der Netzentgeltbefreiung gilt und der Vertrauensschutz gewahrt bleibt.“