Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) reagiert mit Enttäuschung auf das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ). Statt die Baukostenzuschüsse als Hemmnis für die dringend benötigte Flexibilisierung durch Energiespeicher zu erkennen und – wie vom Bundestag gefordert – abzubauen, verschärfe die BNetzA die finanziellen Hürden erheblich. „Damit behindert sie den essenziellen Ausbau von Energiespeichern zur Stabilisierung des Energiesystems“, heißt es von Seiten des BVES. Die nun veröffentlichte Position könnte die Kosten für Batteriespeicherprojekte in der derzeit üblichen Größe um einen zweistelligen Millionenbetrag in die Höhe treiben, befürchtet der Branchenverband.
Energiespeicher würden in der BNetzA-Position zwar nur am Rande erwähnt, seien jedoch besonders betroffen. Entgegen der gesetzlichen Neuregelungen der vergangenen Jahre sowie dem erklärten politischen Willen in Bundestag und Bundesregierung stufe die BNetzA Energiespeicher pauschal als Last und Endverbraucher ein. „Es wird damit grob verkannt, welche Leistungen zur Stabilisierung und Flexibilisierung des Energiesystems Speicher erbringen können, in dem sie Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben können“, hält der Branchenverband fest. „Diese Doppelfunktion wird von der BNetzA schlicht ignoriert.“ Unbeachtet bleibe dabei auch ein Urteil des OLG Düsseldorf, das die derzeitige Praxis zur Erhebung der BKZ für rechtswidrig erklärt hatte, da Energiespeicher nicht pauschal als Verbraucher betrachtet werden dürfen.
„Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht“, kommentierte Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer. „Hier wird im Schatten eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ein Präjudiz geschaffen, mit großen Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte.“
„Schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“
Gleichzeitig überschreite die BNetzA mit dem Papier ihre Funktionen und Aufgaben als Netzregulierungsbehörde. So werde ausdrücklich das Ziel verfolgt, Standorte für Speicher und Industrie geografisch zu steuern. Dies führe jedoch zu dem kontraproduktiven Ergebnis, dass ausgerechnet die Standorte, an denen Energiespeicher am dringendsten benötigt werden, die höchsten Kosten tragen müssten.
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„Statt Flexibilisierung und Elektrifizierung zu fördern sowie dem politischen Ruf nach mehr Speichern nachzukommen, behindert die BNetzA Innovation und neue effiziente Energiemärkte, die gerade deutlich zu sinkenden Energiekosten für Bürger und Industrie beitragen können. Ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Unzeit“, so Windelen weiter.
„Jetzt ergibt sich eine Situation des Gegeneinanders und nicht des Miteinanders“
Die Position der BNetzA passe damit nicht in die aktuelle Zeit mit großen Herausforderungen für unser Energiesystem, die nur gemeinsam und mit allen Beteiligten an einem Tisch gelöst werden können. „Jetzt ergibt sich eine Situation des Gegeneinanders und nicht des Miteinanders sowie fehlender Rechts- und Investitionssicherheit auf allen Seiten“, beklagt der BVES.
„Der Position der BNetzA zu Speichern droht in wenigen Monaten mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Vollbremsung und sogar die Rückabwicklung aller BKZ-Zahlungen bis hin zum Schadensersatz“, sagt Windelen. „Allein daher ist das aktuelle Vorgehen der obersten Regulierungsbehörde völlig unverständlich.“ Der BVES appelliert an die BNetzA, die Flexibilitätsanforderungen und die zukünftige Entwicklung des Energiesystems in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen „und nicht rückwärtsgerichtet an den falschen Stellschrauben zu drehen“.
BSW-Solar: Insbesondere in Süddeutschland würden Projekte teurer
Ähnlich wie der BVES kritisiert auch der Bundesverband Solarwirtschaft das Papier der Bundesnetzagentur. Die Baukostenzuschüsse blockierten den für den Klimaschutz dringend benötigten Ausbau von Großspeichern. „Sie könnten bestehende Projektplanungen insbesondere in Süddeutschland nunmehr gefährden.“
Der BSW Solar moniert, dass die BNetzA Baukostenzuschüsse für den Anschluss von Speichern ans Übertragungsnetz als „sachgerecht“ ansehe und „konkrete Vorschläge für die Staffelung dieser Gebühren“ unterbreite. Die neuen Empfehlungen der BNetzA würden diese Marktbarriere für die Errichtung von Speichern sogar noch erhöhen, so die Kritik des BSW-Solar. Die BNetzA würde mit ihren neuen Leitlinien Speicher insbesondere in Süddeutschland unnötig verteuern.
BWE: Vorstoß der BNetzA ist rechtlich nicht bindend
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, merkte im Rahmen eines digitalen Policy Briefings an, dass es sich beim Vorstoß der BNetzA um ein Positionspapier, aber kein Festlegungspapier handele. In dieser Hinsicht habe die Netzbehörde hier eine Diskussion begonnen, ein juristisch bindende Regelung sei das Papier nicht. Der BWE sehe „ein paar vernünftige Ansätze“ im Positionspapier. Man sei aber der Auffassung, dass netzdienliche Speicher von Baukostenzuschüssen komplett befreit werden sollten.
Mehr zum Positionspapier der BNetzA:
Bundesnetzagentur legt Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen vor