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BWE begrüßt neue Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt

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Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor kurzem veröffentlichten neuen Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt. Über die Teilnahme könnten Windenergieanlagen nun einen Beitrag für die Systemstabilität leisten, das werde helfen die fossile Restlast zu reduzieren, so BWE-Präsident Hermann Albers: „Unserer Branche wird ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen und einen stärkeren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der Gesetzgeber bleibt gefordert, der Windenergie weitere Wege in den Markt zu öffnen.“

Die Teilnahme von erneuerbaren Energien am Regelenergiemarkt sei ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energieversorgungssystems. Nach den Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve müssten diese nun auch für Primärregelleistung überarbeitet werden. Auch an diesem Markt müssten Windenergieanlagen teilnehmen können. Der BWE fordert dafür u.a. die getrennte Ausschreibung von negativer und positiver Regelleistung. Zudem müssten auch hier stündliche Produktlängen und kalendertägliche Ausschreibungen eingeführt werden.

„Die Bundesnetzagentur ist einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Weitere Schritte müssen nun folgen“, fordert Albers. Insbesondere begrüße der Verband die kalendertägliche Ausschreibung, die Ausnahmen von der Mindestangebotsgröße von fünf MW und die Möglichkeit der regelzonenübergreifenden Besicherung.

BWE fordert noch kürzere Produktlängen

Der BWE fordert für eine gute Integration fluktuierender Erzeuger noch kürzere Produktlängen, die Viertelstundenprodukte bei der Minutenreservearbeit einschließen, heißt es in einer Mitteilung. Kürzere Produktlängen erhöhten die Prognosesicherheit und trügen dazu bei, mehr Regelleistung aus fluktuierenden Energieträgern bereitzustellen. Außerdem würde dadurch eine bessere Abstimmung zwischen der Teilnahme an den Regelenergiemärkten und der Vermarktung am Day-Ahead-Markt ermöglicht. Schließlich sei ein regelzonenübergreifendes Pooling erforderlich, damit regional unterschiedliche Wetterbedingungen genutzt werden könnten. Das erhöhe bei der Vermarktung eines Windenergie-Pools ebenfalls die Prognosesicherheit und erleichtere kleineren Anbietern den Markteintritt.

 

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