Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat eine Stellungnahme zum EEG-Kabinettsentwurf verfasst. „Wir legen jetzt unsere Einschätzung zum Entwurf vor, machen konkrete Änderungsvorschläge und weisen darauf hin, wo es Leerstellen gibt und wo Regelungen außerhalb des EEG zu treffen wären“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Man wolle auf diesem Weg einen Beitrag leisten, dass der Gesetzentwurf „so nachgesteuert wird, dass er die Basis für den Re-Start der Energiewende darstellen kann“.
Der Bundestag wird sich nach aktueller Planung am 30. Oktober mit dem EEG-Entwurf in erster Lesung befassen. Die Beratungen im Bundesrat folgen dann am 6. November. „Wichtig ist, dass vor allem die Widersprüche im Gesetzentwurf aufgelöst werden“, heißt es beim BWE. So sei die Aufnahme von genauen Ausbauzielen und Strommengenzielen gut, „nur basieren diese im Gesetzentwurf auf zu niedrig angenommenen Stromverbrauchsannahmen“. Wenn die Annahmen nicht stimmen, drohe eine Stromlücke.
„Paragraf 51 muss aus dem EEG ausgegliedert werden“
Korrekturbedarf gebe es auch bei der Neuregelung des Paragrafen 51, der sich mit dem Aussetzen der EEG-Förderung bei negativen Preisen befasst. Das genaue Ausmaß der Folgen der Neuregelung für die erneuerbaren Energien sowie die Marktakteure sei nicht zuverlässig abschätzbar, heißt es in der Stellungnahme. „Experimente mit unbekanntem Ausgang sind als Wette auf die Zukunft gegenwärtig nicht zu rechtfertigen, da sie den Ausbau der Windenergie und aller anderen erneuerbaren Energien hemmen und damit vermeiden würden, dass ein verfügbares Maximum an CO2-freiem Strom in das System eingespeist werden kann.“ Welcher Mechanismus bei negativen Spotmarktpreisen greifen kann, müsse im Rahmen der Reform des Strommarktdesigns geklärt werden. „Deshalb muss Paragraf 51 aus dem EEG ausgegliedert werden.“
Mit Blick auf den Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen sei angesichts der Covid-19-Verwerfungen am Strommarkt eine Flankierung erforderlich, um die „Brücke zum Repowering“ zu bauen. Die aktuell im Kabinettsbeschluss des EEG 2021 vorgeschlagene Regelung für ausgeförderte Windenergieanlagen biete gerade für viele der zuerst aus der Vergütung fallenden ältesten Windenergieanlagen keine ausreichende Möglichkeit durch temporären Weiterbetrieb eine entsprechende Brücke zu einer erfolgreichen Repoweringstrategie zu bauen. „Die einmalige Verlängerung der Vermarktung durch den Netzbetreiber bis 31.12.2021 reicht auf Basis derzeit bestehender Marktwerte und aktueller Annahmen zur Entwicklung des Marktwerts im Jahr 2021 nicht aus, um substantiell Bestandsanlagen aus dem Jahre 2000 gesichert am Netz zu halten“, heißt es in der Stellungnahme. „Auch ist die zeitliche Befristung nicht geeignet, in der Regional- und Landesplanung die planungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Nutzung der Bestandsflächen zu schaffen.“
Bürgerbeteiligung: Verpflichtung die bessere Variante
Nachbesserungsbedarf bieten die Regelungen zur Bürgerbeteiligung, der der BWE als „Fundament der Energiewende“ bezeichnet. Bürgerenergie brauche deshalb eine Flankierung. Nach dem Regierungsentwurf enthält der neue § 36k EEG 2021 keine verpflichtende Zahlung des Bieters an die Standortgemeinde mehr. Grund für die Änderungen dürften die auch vom BWE immer wieder geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den ursprünglichen Vorschlag einer Zahlung an die Gemeinde sein. Der aktuelle Vorschlag löse aber die strafrechtliche Unsicherheit von Projektierern beim Angebot von Beteiligungen an die Gemeinden aus Sicht des BWE „nicht in Gänze“, da die Beteiligung nun zum einen freiwillig und der Betrag in der Spanne bis 0,2 Cent/kWh frei wählbar sei und zum anderen der Projektierer entscheiden könne, welche Gemeinde „betroffen“ ist.
„Mit einer Verpflichtung und einer Definition der betroffenen Gemeinde wäre den Projektierern weit mehr Sicherheit beim Angebot von Beteiligungen gewährt.“ Der aktuelle Vorschlag sollte daher verpflichtend umgesetzt werden, mit klar definiertem Zahlungsempfänger und Zahlungsbetrag. Der BWE hält weiterhin eine prozentuale Zahlung für den richtigen Weg.
„Wir brauchen mit dem EEG einen mutigen Schritt nach vorn“, macht der Verband deutlich. Erneuerbare Energie werde zum „alles entscheidenden Standortfaktor“ für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. „Wir wollen, dass Deutschland in seine starke wirtschaftliche Rolle zurückfindet und die treibhausneutrale Energiewirtschaft beschleunigt umsetzt“, sagt Albers.