Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat einen konkreten Vorschlag für die Stärkung der Bürgerenergie entwickelt. Im § 6 EEG wurde 2021 bereits die Möglichkeit aufgenommen, dass Vorhabenträger Zahlungen in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde an die Gemeinden im Umkreis der zu errichtenden Anlagen zahlen. Der BWE macht sich für eine Erweiterung der Regelung stark, mit der vor allem auch die Teilhabe von Bürgern ermöglicht werden soll.
Gemeinsam mit anderen Bestandteilen des kommenden EEGs, wie der gezielten Förderung von Bürgerenergieprojekten, sei die Stärkung der kommunalen Teilhabe eine der e...
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