Das EU-Parlament hat jetzt neue Vorschriften für einen flexibleren, umweltfreundlicheren, wettbewerbsfähigeren und risikofesten Strommarkt angenommen. Dazu haben die Abgeordneten 4 neue Gesetze zum EU-Strommarkt verabschiedet, die sie bereits Ende 2018 mit den EU-Ländern vereinbart hatten, und damit das Maßnahmenpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ abgeschlossen (Clean Energy Package).
Wie das Parlament weiter mitteilt, wurden die Vereinbarungen über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Verordnung) bzw. über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Richtlinie) angenommen.
Durch die neuen Regeln soll etwa der Wechsel des Stromanbieters einfacher werden, beispielsweise soll ein kostenloser Anbieterwechsel innerhalb von höchstens drei Wochen, und binnen 24 Stunden bis 2026 möglich sein. Dynamische Preisgestaltung und intelligente Stromzähler sollen helfen, Energie und Kosten zu sparen. Auch sollen die Mitgliedstaaten in der Lage sein, vorübergehend Preise zu regulieren und von Energiearmut betroffene oder schutzbedürftige Haushalte zu unterstützen und zu schützen. Energiearmut sollte jedoch vorrangig durch Systeme der sozialen Sicherheit angegangen werden.
Erhöhung grenzüberschreitender Stromflüsse
Eines der Hauptziele der neuen Vorschriften besteht darin, dass mindestens 75 Prozent der gesamten Elektrizität frei die Grenzen der EU überschreiten können, heißt es weiter.
Dadurch könne erneuerbare Energie besser in das Stromnetz eingebunden werden, wodurch die Anstrengungen gefördert werden, das verbindliche Ziel, bis 2030 32 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen, zu verwirklichen.
Staatliche Förderung fossiler Brennstoffe soll auslaufen
Die EU-Vorschriften erlauben es den nationalen Behörden derzeit, Kraftwerke für einen begrenzten Zeitraum für den Fall von Nachfragespitzen im Bereitschaftszustand zu halten. Durch strengere Beschränkungen für Mitgliedstaaten, die Kraftwerke durch Kapazitätsmechanismen subventionieren wollen, soll verhindert werden, dass die umweltschädlichsten Kraftwerke in Europa, in denen fossile Brennstoffe verwendet werden, staatliche Unterstützung erhalten.
Diese Maßnahmen gelten für sämtliche neuen Kapazitätsmechanismen ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung sowie für bereits existierende Kapazitätsmechanismen ab dem Jahr 2025. Vor dem 31. Dezember 2019 abgeschlossene Kapazitätsverträge werden von den neuen Regeln nicht berührt.
Weitere Meldungen zur Energiewende:
Übergang zu sauberem Strom voranbringen
Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter für den Elektrizitätsbinnenmarkt Jerzy Buzek (EVP, PL): „Die Reform des EU-Strommarktes sollte diesen über die EU-Grenzen hinweg wettbewerbsfähiger machen und den Übergang zu sauberem Strom voranbringen. Es gibt den Verbrauchern mehr Einfluss und schützt die von Energiearmut betroffenen Haushalte. Es ist gut für die Umwelt und gut fürs Portemonnaie.“
Auch wurde das neue Gesetz zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor angenommen. Die neuen Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die EU-Bürger besser vor plötzlichen Versorgungsengpässen und Stromausfällen geschützt sind. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Pläne zur Bewertung des Risikos von Kapazitätsengpässen zu erstellen und auf regionaler Ebene zusammenzuarbeiten. Mitgliedstaaten, die Unterstützung aus anderen EU-Ländern erhalten, sollten letztendlich alle damit verbundenen angemessenen Kosten tragen.
Mehr Befugnisse für Regulierungsbehörde ACER
Auch wurde vereinbart, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zusätzliche Aufgaben und Befugnisse erhalten soll.
Die Vereinbarungen müssen nun von den EU-Ministern formell gebilligt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.
Das Clean Energy Package sieht vor, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien auf 32 Prozent steigert. Gleichzeitig soll der Verbrauch von Primärenergie insgesamt um 32,5 Prozent verringert werden, als bei unveränderter Politik zu erwarten wäre. Auf dem Weg dahin muss der Energieverbrauch jährlich um 0,8 Prozent reduziert werden.