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Clearingstelle EEG erweitert Zuständigkeit

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Die Clearingstelle EEG beschäftigt sich seit Anfang 2018 auch mit Fragen rund um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und hat damit den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG. Die Zuständigkeit umfasst der Clearingstelle zufolge auch das Messstellebetriebsgesetz (MsbG), sofern EEG- und KWKG-Anlagen betroffen sind.

Mit ihrem Angebot zur Klärung von rechtlichen Fragen richtet sich die Clearingstelle an Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter und Messstellenbetreiber. Weitere Informationen zum Angebot stehen hier zur Verfügung.

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