Die Clearingstelle EEG|KWKG hat einen Hinweis zur Auslegung und Anwendung des § 39g Abs. 6 EEG 2023 veröffentlicht. Darin präzisiert sie, wie die gesetzlich vorgesehene Begrenzung des anzulegenden Wertes für bestehende Biomasseanlagen im Rahmen von Ausschreibungen zu berechnen ist. Ziel der Vorschrift ist es, den im Zuschlagsfall maßgeblichen anzulegenden Wert an den historischen Erlösen der Anlage auszurichten und überhöhte Gebote zu vermeiden.
Mit dem Hinweis trägt die Clearingstelle zur Vereinheitlichung der Berechnungspraxis bei und schafft zusätzliche Orientierung für Anlagenbetreiber und...
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