Dänemark darf die Stromerzeugung in bestehenden und abgeschriebenen Biomasseanlagen mit 4.150 Mio. DKK (rund 550 Mio. €) fördern. Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben die staatliche Beihilferegelung genehmigt. Biomasseanlagen können demnach eine Prämie erhalten, die zusätzliche Betriebskosten der Stromerzeugung aus Biomasse im Vergleich zur Stromerzeugung in einem Kohlekraftwerk abdeckt. Die Prämie wird auf Jahresbasis berechnet und ist auf 0,11 DKK/kWh (etwa 0,015 €/kWh) begrenzt. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft bleiben.
Die Kommission hat die dänische Maßn...
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