Der Testbetrieb des Dark Sky Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ist in der Uckermark gestartet. Enertrag und Dark Sky beginnen mit der Umrüstung von zunächst 87 Anlagen in Steinfurth und sind damit laut eigener Angaben bundesweit Vorreiter bei der BNK-Ausstattung. Diese wird ab 1. Juli 2020 gesetzlich verpflichtend sein.
Der Start des Testbetriebs gilt für die Windbranche insgesamt als ein wichtiger Meilenstein in ihrem Bestreben, die Nachbarschaft zu Windenergieanlagen für die Bevölkerung und die Natur so störungsfrei wie möglich zu gestalten. „Wir zeigen, dass das Blinken großflächig gestoppt werden kann. Hier und ab jetzt“, betont der Vorstandsvorsitzende von Enertrag, Jörg Müller.
In der Uckermark befinden sich insgesamt rund 400 Anlagen, die sich in der Reichweite des BNK-Systems befinden. Nach dem dreimonatigen Testbetrieb plant Dark Sky die Zahl der bedarfsgesteuerten Windenergieanlagen schrittweise zu erweitern. Dabei sollen nicht nur die Enertrag-eigenen Anlagen umgerüstet werden, sondern auch Anlagen anderer Windkraftbetreiber.
Ziel sei eine möglichst flächendeckende Verdunkelung des BNK-Gebietes in der Uckermark, die mit den derzeit ca. 200 Anlagen unter Vertrag noch nicht vollends erreicht sei. „Wir führen seit längerem Gespräche mit vielen Anlagenbetreibern. Bei ihnen ist allerdings noch Zurückhaltung zu beobachten. Die Mehrheit der Windkraftbetreiber hat sich noch nicht vertraglich gebunden“, so Thomas Herrholz, Geschäftsführer bei Dark Sky.
Bundesweit sind 18.000 Anlagen umzurüsten
Bundesweit müssen bis zu 18.000 Anlagen mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Im Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 habe der Gesetzgeber für einige Unklarheiten bei den technischen Lösungen für BNK-Systeme gesorgt, heißt es in der Mitteilung. Diese seien trotz der Umsetzungsverpflichtung zum Juli 2020 bis heute noch nicht ausgeräumt. „Um Dark Sky landesweit auszurollen, ist es zügig erforderlich, dass der Gesetzgeber schnell Klarheit schafft, dass nur tatsächlich funktionierende System eingesetzt werden dürfen. Es wäre ein Unding, wenn man sich mit dem Einsatz nicht zugelassener Transponder-Systeme von der Pflicht zur Abschaltung des Blinkens freikaufen könnte“, sagt Müller.