Nach EU-Recht dürfen Mitgliedsstaaten Beihilfen für gewerbliche Betriebe – zu denen rund 90 Prozent der Biogasanlagen zählen – auch ohne explizite Genehmigung der Kommission gewähren. „Es genügt eine formale Anzeige“, heißt es beim Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Die maximale Fördersumme pro Betrieb ist auf 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe).
Die Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Branche noch 2025 eine aus Bundesmitteln finanzierte neue Beihilfe für Biogasanlagen einführen ohne Änderung am EEG. Die Beihilfe könne nur von Anlagen in Anspruch g...
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