Die Reform der BEG legt den Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung. Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen. Kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung. Ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.
1. Sanierungsförderung
► Bessere Übersicht bei der Antragstellung: Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen will, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heiz...
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