Mit energieeffizienten Ferkelnestern in Schweinezuchtbetrieben oder spezifischen Stromeffizienzmaßnahmen für Kies- und Betonwerke fördert die Schweiz im Rahmen der achten wettbewerblichen Ausschreibungen zum Stromsparen ein breites Spektrum an Energieeffizienz. Wie das Bundesamt für Energie (BfE) mitteilt, liegen jetzt die Resultate für die Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in Haushalten vor.
15 Energieeffizienz-Programme erhalten insgesamt 25 Mio. Schweizer Franken (CHF, ein CHF = 0,86 €) an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Bei der Geschäftsstelle ProKilowatt waren insgesamt 26 Programmangebote eingegangen. Von den zulässigen Programmen erhielten diejenigen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, das heißt mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde, den Zuschlag. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Förderbeitrag pro eingesparte Kilowattstunde) der geförderten Programme liegt im Durchschnitt bei drei Schweizer Rappen pro kWh.
Beispielsweise beinhalten die beiden Programme „OptiSpital“ und „ProKiBE 2″ spezifische Stromeffizienzmaßnahmen für Spitäler bzw. Kies- und Betonwerke. Weitere Beispiele sind das „Ferkelnester“-Programm oder das Förderprogramm „CoolData“, das die Energieeffizienz in Rechenzentren unterstützt.
Wettbewerbliche Ausschreibung 2018 läuft bereits
Die wettbewerbliche Ausschreibung 2018 läuft bereits. Seit dem 27. Oktober 2017 können dafür Projekte und Programme eingereicht werden, Abgabeschluss für Projekte ist der 9. Februar 2018. Programme müssen bis zum 9. Mai 2018 eingereicht werden. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sion im Auftrag des BfE verantwortlich. Mit dem Instrument der wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt die Schweiz Projekte und Programme zur Förderung der Energieeffizienz. Sie werden über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Für die Ausschreibungen für Projekte und Programme stehen im kommenden Jahr 50 Mio. CHF zur Verfügung.
Energiegesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft
Das BfE gab auch bekannt, dass das Energiegesetz, dem die Schweizer in einem Referendum im vergangenen Mai zugestimmt haben, zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Drei neue und sechs revidierte Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Die neue Gesetzgebung dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Potenziale der erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse auszuschöpfen. Zudem werden bestehende Großwasserkraftwerke vorübergehend unterstützt und der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.