Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes zusammengefasst:
1. Energieeffizienzziele
Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. „Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 vorschattiert“, heißt es beim BMWK.
Für den Endenergieverbrauch bedeuteten diese Ziele eine Reduzierung um rund 500 TWh bis 2030 (gegenüber dem aktuellen Niveau). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Sta...
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