Es ist soweit: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben heute der Staatssekretär für Energiepolitik Andreas Feicht und BSI-Präsident Arne Schönbohm das dritte Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an Peter Heuell, den Geschäftsführer der EMH metering GmbH & Co. KG, überreicht. Damit ist die Basis für den lange erwarteten Smart-Meter-Rollout geschaffen. Etwas Geduld ist aber noch gefragt.
„Mit der dritten Zertifizierung haben wir einen wichtigen Schritt hin zu einer erfolgreichen Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland gemacht“, sagte BSI-Präsident Schönbohm. Zugleich habe man belegt, dass innovative Technik und Informationssicherheit Hand in Hand gehen und die Privatsphäre der Verbraucher geschützt sei. „Nur mit dem notwendigen Vertrauen der Anwender in neue Technologien wird die digitale Transformation gelingen und deren Potential voll ausgeschöpft.“
Da zuvor noch Auswirkungen von geplanten Rechtsrahmenänderungen in verschiedenen Bereichen analysiert werden müssen, erfolge die Veröffentlichung der Marktanalyse und die Feststellung der technischen Möglichkeit in Abstimmung mit dem BMWi Anfang 2020, heißt es beim BSI. In der Marktanalyse nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt erfasst.
Ausstehende Marktanalyse bildet Grundlage für Rollout-Verpflichtung
Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG durch das BSI, mit der offiziell – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind dann für bestimmte Einbaugruppen gegeben, da drei Smart-Meter-Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI dann formal festgestellt wird. Damit werden grundzuständige Messstellenbetreiber, in Abhängigkeit des vom Messstellenbetriebsgesetzes vorgegebenen Zeitplans, zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr verbaut werden.
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch das Smart-Meter-Gateway erbracht. Auch die Herstellungs- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte wurden durch das BSI zertifiziert.