Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mit. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent in 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet, eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22 Prozent. (Nachweis für Beitragsbild: hrui / stock.adobe.com)
Das BMWK spricht von einem großen Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren. „Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 wird damit ungefähr verdoppelt.“ Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. „Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden.“ Die höheren EU-Ziele bildeten zudem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
„Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen.“ Europa und Deutschland werden damit unabhängiger von Energieimporten.
Die Einigung ermögliche den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor, so das BMWK weiter. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. „Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend.“ Alleine in Deutschland müsse beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohten Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.
Keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele
Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. „Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.“
Am 16. Juni gab es auch eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der „E-Fuels“ im Flugverkehr, die so genannte „ReFuelEU Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der E-Fuels („RFNBOs“) im Flugsektor ein, von 1,2 Prozent im Jahr 2030 hin zu 35 Prozent E-fuels im Jahr 2050. Insgesamt müssen dann 70 Prozent der Flugkraftstoffe in 2050 erneuerbar sein. Im Flugverkehr sind e-Fuels besonders wichtig, da eine direkte Elektrifizierung nur begrenzt möglich ist.
Hintergründe und Details:
RED III: Details zur Einigung auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Überblick