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EEG 2021: Brüssel gibt grünes Licht für 3 Maßnahmen

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Die Europäische Kommission hat grünes Licht für drei Maßnahmen des EEG 2021 gegeben. Diese seien erforderlich, um erneuerbare Energiequellen auszubauen und den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern, teilte die Brüsseler Behörde mit. Deutschland hat im Rahmen der von der Kommission im April 2021 genehmigten EEG-2021-Förderung zusätzliche Maßnahmen zur Genehmigung angemeldet:

► Umstellung von einer festen auf eine gleitende Marktprämie bei der Zahlungsstruktur für Innovationsausschreibungen: Damit soll die Überkompensation von Stromerzeugern bei hohen Strompreisen vermieden werden. Die Erzeuger erhalten die Marktprämie für den von ihnen erzeugten Strom zusätzlich zum Marktpreis für diesen Strom. „Eine feste Marktprämie ist immer gleich hoch, auch wenn die Strompreise steigen oder sinken, was zu einer Überkompensation der Erzeuger führen kann“, hält die Kommission fest. Im Gegensatz dazu variiert eine gleitende Marktprämie je nach Entwicklung der Marktpreise und deckt nur die Differenz zwischen den Kosten der Energieerzeugung und dem Marktpreis ab.

► Einführung finanzieller Anreize für Verbraucher, in kleine Photovoltaikanlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom in das Netz einzuspeisen, statt ihn nur für den Eigenverbrauch zu nutzen.

► Durchführung einer weiteren Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-Photovoltaikanlagen im Jahr 2022: Da das Ausschreibungsvolumen bei den beiden in diesem Jahr bereits durchgeführten Freiflächen- und Dachflächenausschreibungen nicht gedeckt werden konnte, wird Deutschland einen geänderten Mechanismus einführen. Bei der Maßnahme wird die Wettbewerbsfähigkeit der Gebote dadurch verbessert, dass das Ausschreibungsvolumen in der zusätzlichen Runde angepasst wird (d.h. wenn das Ausschreibungsvolumen höher ist als das gebotene Volumen, können alle Gebote zum Gebotspreis angenommen werden).

Die Kommission gelangte für alle drei Maßnahmen zu dem Schluss, dass die Beihilfen erforderlich und geeignet sind, um im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den Umweltzielen Deutschlands erneuerbare Energiequellen zu fördern und den Treibhausgasausstoß zu verringern. Die Maßnahme entspreche auch den Zielen der EU-Strategie für Solarenergie und trage zu einer besseren Netzstabilität bei. Ferner stellte die Kommission fest, dass die Beihilfen angemessen sind, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben „und die positiven Auswirkungen der Maßnahmen, insbesondere auf die Umwelt, stärker ins Gewicht fallen als negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen.“

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Windbranche hofft auf „Jahresendrally“ bei Genehmigungen und „Entfesselungsgesetz“

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