Wie berichtet, hat die EU-Kommission nach knapp einem Jahr die vom Bundestag bereits Ende 2020 beschlossene EEG-Anschlussförderung für Altholzkraftwerke abgelehnt. Diese sah unter anderem für die Jahre 2021 und 2022 die Zahlung der EEG-Vergütung in unveränderter Höhe für eigentlich ausgeförderte Kraftwerke vor. Zwar wurde die Differenz zwischen EEG-Vergütung und Stromerlös durch inzwischen stark gestiegene Strompreise kompensiert, allerdings erst ab etwa Mitte 2021. Für die ersten fünf Monate bezifferte der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) daher die nicht ausgezahlten ...
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