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EEG-Entwurf enttäuscht die Energiespeicherbranche „auf ganzer Linie“

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Die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung der Steuern und Abgaben für Energiespeicher ist im aktuellen EEG-Entwurf nicht zu finden. „Der Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie, da die guten und zielführenden Diskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen in den letzten Monaten zum Energiesystem der Zukunft anscheinend an den hohen Mauern des Ministeriums komplett abgeprallt sind“, sagte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Energiespeicher (BVES).

Mit dem Entwurf bleiben dem BVES zufolge auch EU-rechtliche Vorgaben in der Strombinnenmarkt- und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II unberücksichtigt, mit denen der Prosumer weiter ins Zentrum des Energiesystems gerückt werden soll. Energiespeicher sind der EU zufolge von doppelten sowie mehrfachen Belastungen durch Abgaben, Umlagen und Steuern zu befreien; bürokratische Hindernisse für Investitionen in Energiespeicher müssen beseitigt werden.

EU-rechtliche Vorgaben bleiben unberücksichtigt

Die EU hat zudem die zentrale Rolle von Energiespeichersystemen zur verbesserten Systemintegration von erneuerbaren Energien und für die Ziele des EU Green Deals in mehrfacher Weise hervorgehoben. Diesen klaren EU-Vorgaben stellt sich die EEG-Vorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) entgegen und schreibt stattdessen das veraltete deutsche Energierecht fort.

„Eine Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist in dem Entwurf nicht zu erkennen“, sagte Florian Valentin, Sprecher der BVES Arbeitsgruppe Energierecht. „Entlastungen für Eigenversorger und Speicherbetreiber sucht man darin ebenso vergeblich wie Regelungen zum Abbau der Bürokratie und Rechtsunsicherheit in dezentralen Energiekonzepten.“

Viele relevante Themen bleiben außen vor

Doch nicht nur die EU-rechtlichen Vorgaben werden dem BVES zufolge vernachlässigt. Auch zu allen weiteren relevanten energie- und klimapolitischen Themen, wie Digitalisierung, Ausbau der Ladeinfrastruktur, Stärkung der Wasserstoffwirtschaft, Versorgungssicherheit durch Systemintegration der volatilen Erneuerbaren Energien, Dezentralität und Dekarbonisierung, Mieterstrom, Stärkung des Kunden und Prosumers, schweigt sich das BMWi mit diesem Gesetzentwurf zum EEG 2021 weitgehend aus und bietet keine Lösungen an.

Energiespeichersysteme sind das ideale Werkzeug zur verbesserten Systemintegration von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Ziele des EU Green Deals – wie Treibhausgasneutralität bis 2050, regionale Wertschöpfung oder eine klimafreundliche Umgestaltung der Industrie – lassen sich nur mit Speichersystemen erreichen. Eine Vielzahl an Speichertechnologien ist heute bereits auf den Markt verfügbar, um beispielsweise Erneuerbare systemdienlich und zugleich Prosumer-orientiert zu integrieren.

BVES fordert grundlegende Änderungen

Die aktuell im EEG-Entwurf geplanten Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sind völlig unzureichend, um dieses notwendige Speicher-Potenzial zu heben. Das BMWi schickt damit die Energiewirtschaft ohne passenden regulatorischen Rahmen in die nächsten, für den Erfolg der Energiewende entscheidenden Jahre.

Vor diesem Hintergrund fordert der BVES grundlegende Änderungen am Gesetz. „Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Klimaschutz wird es mit diesem EEG 2021 nicht geben. Jetzt bauen wir auf den Bundestag und den Bundesrat, um dort mit konstruktiven Vorschlägen die gröbsten Scharten noch aus dem Gesetz zu bekommen“, schließt Urban Windelen.

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