Die zum Jahresende 2020 verabschiedete EEG Novelle steht unter dem Vorbehalt der behilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Darauf weist der Bundesverband Windenergie (BWE) hin. „Davon sind fast alle relevanten Regelungen des EEG 2021 betroffen.“ Damit unterliegt beispielsweise auch die in der EEG-Novelle beschlossene Anschlussförderung für Altholzkraftwerke dem Genehmigungsvorbehalt seitens der EU-Kommission. Da ab Anfang 2021 Haushaltsmittel auf das EEG-Konto fließen, stelle die Förderung durch das EEG unzweifelhaft eine staatliche Beihilfe dar, betont das Bundeswirtschaftsm...
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