Der Bundesverband Erneuerbare Energien begrüßt, dass der Bundesrat in den Ausschussempfehlungen eine mit 750 TWh „realistischere Annahme“ zum Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 trifft, als dies die Bundesregierung im aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle tut. „Positiv in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Bundesrats-Ausschüsse einen Windenergie-Zubau von durchschnittlich 5 Gigawatt pro Jahr sowie einen Photovoltaik-Ausbau von durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorschlagen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter im Vorfeld der heutigen Beratungen in der Länderkammer.

Die Anpassung der Stromverbrauchsprognose liege in der Linie des BEE-Szenarios 2030. Die angepassten Annahmen zum Stromverbrauch und zu den Ausbaupfaden der Erneuerbaren Energien seien „Dreh- und Angelpunkt einer sinnvollen Neugestaltung des EEG“. Der Bundesrat sollte diesen Empfehlung „zweifellos folgen, damit der zielgerichtete und angemessene Ausbau erneuerbarer Energien vorangehen kann und die Klimaziele erreicht werden“, so Peter weiter.

Kritisch anzumerken sei allerdings, dass weiter nur ein Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erreicht werden solle: „Grundsätzlich ist es gut, ein nicht zu unterschreitendes Mindestziel von 65 Prozent festzulegen, doch kompatibel mit dem zu erwartenden neuen europäischen THG-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent ist dieses nicht. Damit die Treibhausgase in der EU bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um diesen Wert reduziert werden können, braucht es eher einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent“, sagt Peter.

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Beibehalten werden müsse der Regelungsgehalt des Paragrafen 1 des EEG. „Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit unterstreichen als Begrifflichkeiten das Bekenntnis zur Energiewende.“ Diese müssten, wie vom Bundesgesetzgeber angestrebt, an die Erzeugungsanlagen geknüpft sein. Weiterhin sollten sich die Länder hinsichtlich ihrer Monitoring- und Berichtspflicht an den Kooperationsausschuss „nicht aus der Verantwortung nehmen“. Es brauche hier Verbindlichkeit. „Der Kooperationsausschuss, wie in der Fassung des Kabinettsentwurfs vorgesehen, ist dafür ein gutes Instrument. Im Rahmen der Berichterstattung zu Flächen sollte der Aspekt des Repowering zusätzlich aufgenommen werden.“

Ausdrücklich begrüßt wird die Ablehnung der Neufassung des § 51 EEG. Schon die aktuell geltende Regelung zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Spotmarktpreisen in einem Zeitraum von sechs Stunden behindere die Wirtschaftlichkeit von Projekten und somit den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. „Um die Problematik negativer Preise vorläufig zu lösen, stehen kurzfristige Optionen zur Flexibilisierung bereit, die den Auftakt zu einer grundsätzlichen Reform des Marktdesigns bilden können“, hält Peter fest.

„Sich nicht auf unsichere Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) verlassen“

Eine wichtige Klarstellung erfolge mit der vorgeschlagenen Formulierung, bis zum Jahr 2050 ‚ohne Treibhausgasemissionen‘ zu wirtschaften, statt lediglich ‚treibhausgasneutral‘ zu werden. „Dies schließt aus, dass sich auf unsichere Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) verlassen wird. Ein gutes Signal, bedeutet es doch, dass sich die Länder voll auf den Ausbau erneuerbarer Energien fokussieren“, meint die BEE-Chefin.

Weiterhin zu begrüßen sei die Einsicht, dass eine Smart Meter Pflicht für PV-Anlagen erst ab 7 KW sinnvoll sei. Die Einführung der Pflicht ab 1 KW sei „völlig unverhältnismäßig“, mahnt die BEE-Präsidentin. „Grundsätzlich gut ist die Ermöglichung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen des zweiten Segments, die Absenkung der Ausschreibungsgrenze lehnen wir jedoch weiterhin ausdrücklich ab. Sie sollte eher auf 1 MW erhöht werden“, so Peter.

Bioenergie: Ausbauziel auf 9,1 GW anheben und Südquote anpassen oder streichen

Im Bereich der Bioenergie sollte das Bundesratsplenum der Forderung der Ausschüsse folgen, das Ausbauziel auf 9,1 GW anzuheben sowie die Südquote für Biomasse an die Südquote für Wind an Land anzupassen, „sofern sie nicht ganz gestrichen wird“, sagt Peter.

Hinsichtlich der Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergieerzeugung sollte der Bundesrat ebenfalls den Empfehlungen der Ausschüsse folgen und zu einer verpflichtenden Regelung, wie im ursprünglichen Entwurf der Novelle vorgesehen, zurückkehren. Eine Freiwilligkeit sichere die Partizipation unzureichend. Um die Energiewende als ein Gemeinschaftsprojekt zu wahren, dürfe die „echte Bürgerenergie“ nicht vergessen werden. „Ob in Bürgerwind- und Bürgersolarbeteiligungsprojekten oder Energiegenossenschaften: Direkte Beteiligung muss Eingang in den Gesetzentwurf finden.“

EEG-Novelle und Nationale Wasserstoffstrategie: Die Zeit drängt