Biomethan darf dem EEG-Entwurf zufolge künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden, die höchstens an 10 Prozent der Stunden eines Jahres Strom erzeugen. Zugleich entfällt die Größenbegrenzung von bisher 10 MW für Biomethananlagen. Hintergrund ist, dass die Förderung der Biomasse stärker fokussiert auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke ausgerichtet werden soll, „damit die Bioenergie ihre Stärke als speicherbarer Energieträger zunehmend systemdienlich ausspielen kann und einen größeren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung leistet“. Die großen Biomethananlagen ab 10 MW s...
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