Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf (20/1025) der Fraktionen SPD, Grüne und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ zugestimmt.
Die Änderung betrifft einen Passus, nach dem eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nur dann besteht, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen sei, teilte der Bundestag mit. Das war kritisiert worden, weil es sich bei der Preiskalkulation um ein Betriebsgeheimnis hand...
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