Rund 10.000 KWK-Anlagen könnten davon betroffen sein, dass die Europäische Kommission einen Teil EEG-Umlagebefreiung für die Eigenversorgung von KWK-Anlagen gekippt hat. Zwar hat die Kommission am 19. Dezember die Verlängerung der Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen beihilferechtlich genehmigt. Für neue KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, gilt die Genehmigung allerdings nicht.
Für die entsprechenden neuen Anlagen verlangt die Europäische Kommission vor einer Verlängerung der Genehmigung den Nachweis, dass auch unter den aktuellen wirtschaftlichen B...
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