Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf eines Hinweispapiers zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zur Konsultation gestellt. Die Zahlung der EEG-Umlage dient der Refinanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Einige Verbraucher, wie z.B. Industriebetriebe und Eigenerzeuger, können bestimmte Ausnahmen und Entlastungen in Anspruch nehmen. Hier ist sicherzustellen, dass sich eine Entlastung nicht ungerechtfertigt auf andere Stromverbraucher erstreckt. Bisher war dies nur mit aufwändiger Messtechnik möglich. Neue gesetzliche Regelungen schafften nunmehr viele Vereinfachungen.
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