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„Efficiency First“: VfW fordert bessere Rahmenbedingungen für Contracting

Der Verband für Wärmelieferung fordert in einem Positionspapier mehr Engagement zur Stärkung des Energiespar-Contractings als Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz.

Das Energiespar-Contracting sei als „Effizienzdienstleistung mit Einspar-Garantie“ beschreibbar, heißt es in dem Papier, das der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW erstellt hat. Damit würden auch Rebound-Effekte, die bei Energieeffizienzmaßnahmen regelmäßig drohten, weitgehend vermieden.

Das Positionspapier nennt vier Maßnahmen, die der Verband Mit Blick auf eine weitere Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC als besonders wichtig erachtet.

Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung

Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei seien „solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird“.

Vereinfachung der Rahmenbedingungen

► Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten sollte eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt werden. „Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.“

► Energiespar-Contracting sollte nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) nicht auf den Kreditrahmen angerechnet werden, lautet eine weitere Empfehlung des VfW.

► Erforderlich seien die Harmonisierung und die Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann.

► Zudem sollten Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium entwickelt werden, beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden.

► Last but not least sollte die nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden

► Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen müsse beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

► Neben einer Informationsoffensive sei die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, fordert der Contractingverband.

► Der VfW schlägt dazu eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

„Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden“, sagt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. Die Politik sei nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

Trends bei Energiedienstleistungen