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Einspeisemanagement: Workshop der Bundesnetzagentur Ende November

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Das Einspeisemanagement (EinsMan) ist gegenwärtig gleichermaßen notwendig wie umstritten. Entsteht im Stromnetz ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, so müssen die beiden Marktseiten umgehend wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

Der Begriff Einspeisemanagement bezieht sich dabei auf die Einspeisung von Strom aus EEG- und KWK-Anlagen. Der gesetzlichen Rangfolge nach kommt das Einspeisemanagement als Abregelung von entsprechenden Anlagen nur zum Einsatz, soweit der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen, insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke ausreichend entlastet werden kann.

Wie werden Entschädigung von EinsMan-Maßnahmen berechnet?

In der Realität kommt es immer wieder zur Abregelung von EEG/KWK-Anlagen, auch, weil insbesondere Kohlekraftwerke nicht flexibel genug auf Schwankungen im Netz reagieren können. In solchen Fällen haben die EEG/KWK-Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. Für die Anlagenbetreiber ist dann vor allem wichtig, wie die Entschädigungszahlungen berechnet werden. Darum geht es im Leitfaden zum Einspeisemanagement, den die Bundesnetzagentur (BNetzA) erarbeitet hat und weiterentwickelt.

Die BNetzA widmet sich im Rahmen der Konsultation zum EinsMan-Leitfaden 3.0 dem Thema in einem Workshop, der am 30. November in den Räumlichkeiten der Netzagentur in Bonn stattfinden wird. Im Zuge der Veranstaltung wird zunächst die Definition von Einspeisemanagement-Maßnahmen erläutert und die Berücksichtigung von Verwaltungs- und Abrechnungskosten sowie der Kosten für den Strombezug dargelegt.

Entschädigung von Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Direktvermarktung

Mit Blick auf KWK-Anlagen wird der die Unterscheidung von KWK-Strom und Kondensationsstrom sowie die Berücksichtigung von vermiedenen Netznutzungsentgelten besprochen. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung geht es dann um die Entschädigung von Einspeisemanagement bei der Direktvermarktung. Zum Abschluss des Workshops erläutern die Vertreter der BNetzA das weitere Vorgehen.

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