Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) will mit dem Kauf der Plusnet GmbH von der QSC AG ihre Position auf dem bundesweiten Telekommunikationsmarkt stärken. Wie EnbW-Chef Frank Mastiaux erklärte, sei der Ausbau der Aktivitäten in dem Bereich Teil der Strategie des Versorgers, sich zu einem nachhaltigen Infrastrukturanbieter zu entwickeln: „Dazu gehören Themen wie Elektromobilität, Quartiersentwicklung sowie Breitband und damit auch das Feld der Kommunikationsinfrastruktur.“
Die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln ist ein in ganz Deutschland aktives Telekommunikationsunternehmen mit rund 25.000 Geschäftskunden. Sie bewirtschaftet ein eigenes bundesweites Sprach-Daten-Netz und verfügt über langjährige Erfahrung mit dem Betrieb aller modernen Breitband-Technologien sowie etablierte Vertriebskanäle. Im Jahr 2018 erzielte sie mit rund 400 Mitarbeitern einen Umsatz von über 200 Mio. €. EnBW erwirbt das Unternehmen von der QSC AG zu 100 Prozent; der Kaufpreis liegt bei 229 Mio. €, geht aus einer Mitteilung des Karlsruher Energiekonzerns hervor.
Mit der NetCom BW GmbH verfüge die EnbW bereits heute eine starke Marktposition mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg. So betreibe die NetCom BW eines der größten und leistungsfähigsten Glasfasernetze in Baden-Württemberg und sei damit in über 40 Prozent der Kommunen im Südwesten aktiv.
Abschluss der Transaktion im 3. Quartal 2019 erwartet
„Mit ihrer bundesweiten Präsenz, einem attraktiven Kunden-Portfolio und einer starken Vertriebs- und Betriebsmannschaft ergänzt die Plusnet unsere bisherigen Aktivitäten in optimaler Weise“, erklärte Wolfgang Eckert, der das Geschäftsfeld Infrastruktur bei EnBW verantwortet. Ähnlich wie die NetCom BW verfolge sie ein integriertes Geschäftsmodell. Unter dem Dach der EnBW Telekommunikation GmbH, unter dem auch die NetCom BW angesiedelt ist, wird die Plusnet GmbH als eigenständiges Unternehmen an ihren heutigen Standorten fortgeführt.
Der Abschluss der Transaktion wird voraussichtlich im dritten Quartal 2019 erwartet, wobei der Erwerb noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt sowie weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen steht. Zu weiteren vertraglichen Details haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.