Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht einige Verbesserungen bei den Entwürfen für das Energiedienstleistungsgesetz und der „Reparatur“ des EnEfG. Positiv sei etwa der Wegfall der externen Bestätigung bei den Umsetzungsplänen. Erforderliche Klarstellungen, wie bei der Definition der öffentlichen Stellen, seien jedoch verpasst worden.
Anfang April hatte das BMWK die Verbände- und Länderbeteiligung zur Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleitungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) mit Frist 18. April 2024 eröffnet. Hinte...
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