Die Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer und für mittelständische Unternehmen wird mit einem größeren Kreis an qualifizierten Energieberatern ausgeweitet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, hat es die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten können, sofern sie die Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Die Beratung erfolgt nach den gleichen Qualitätsmaßstäben wie bisher, d. h. die Anforderungen an die Qualifikation der Berater (Aus- und Weiterbildung) sowie die Qualität der Beratung (Beratungsberichte, Stichprobenkontrollen) bleiben unverändert. Energieberater sollen die Verbraucher über mögliche Effizienzmaßnahmen informieren und ihnen dabei helfen, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Baake: Objektive und qualifizierte Energieberatung unverzichtbar
Eine objektive und qualifizierte Energieberatung sei, so der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, unverzichtbar, um energetische Schwachstellen zu erkennen, Effizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien fachlich und zeitlich zu planen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan werde seit Juli 2017 bereits in der Energieberatung für Wohngebäude ein erster Schritt getan, um die Beratung für die Wohneigentümer attraktiver und individueller auszugestalten.
Bei der Wahl ihres Energieberaters aus einem deutlich größeren Angebot können die Verbraucher jetzt an bestehende Kontakte (z. B. zum Handwerker) anknüpfen. Informationen über die berufliche Tätigkeit der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste helfen bei der Suche nach geeigneten Experten. Damit werde auch das Wissen und Können von Fachleuten aus Branchen erschlossen, deren Beratungspotenzial bisher ungenutzt blieb.
Informationen in Energieeffizienz-Expertenliste
Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: Vor-Ort-Beratung) übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 € für Mehrfamilienhäuser. Bei der „Energieberatung im Mittelstand“ gibt es bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten, maximal 6.000 €. Die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab. Zugelassene Energieberater sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ zu finden.
Die Neufassungen der Richtlinien „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und „Energieberatung im Mittelstand“ wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.
VKU begrüßt neue Regelung
VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche begrüßt die Entscheidung des BMWi. „Stadtwerke verfügen über weitreichende Kompetenzen in der Energieberatung. Für ihre Kunden sind sie hoch qualifizierte Ansprechpartner, wenn es darum geht, Energieeffizienzpotenziale zu heben. Daher ist es richtig, dass sie sich zukünftig noch stärker in diesem Bereich einbringen können. Der Ausschluss von den Förderprogrammen war ein klarer Wettbewerbsnachteil.“ Mit dem Zugang zu den Programmen habe das Ministerium die Spielregeln an die Marktbedingungen angepasst. Nun können kommunale und private Unternehmen gleichberechtigt im Wettbewerb die besten Strategien und Produkte für Energieeffizienz entwickeln.