Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) eingebrachte Entwurf passe die Effizienzvorgaben an Unternehmen und öffentliche Hand an, teilte das BMWE mit. Der Entwurf orientiere sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und diene zudem der Umsetzung von EU-Recht. Aus der Energiewirtschaft kommt viel Kritik.
„Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, betont Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Deshalb setzen wir auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe. Im Ergebnis bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Wirtschaft von mehr als 3 Milliarden Euro.“ Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gelte künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Mit „praxisnahen“ Regeln für Rechenzentren schaffe man die Voraussetzungen für digitale Souveränität und wirtschaftliches Wachstum. Unter anderem werde für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.
Der Gesetzentwurf im Einzelnen:
⮚ Die Verpflichtungen im Bereich Abwärme für Unternehmen werden „entbürokratisiert und angepasst“, so das BMWE. So entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
⮚ Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden „pragmatischer ausgestaltet“, u.a. indem für bestehende Rechenzentren die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (sog. PUE-Wert) moderat angehoben werden und für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben (PUE) von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
⮚ Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
⮚ Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.
⮚ Die Formulierung der Energieeffizienzziele wurde an die europäischen Vorgaben angeglichen. „Die (bisherigen) nationalen gesetzlichen Zielvorgaben sind nicht von der EED gefordert.“
⮚ Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf verschiedene Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED in deutsches Recht umgesetzt.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisierte Kabinettsbeschluss. Die Aufweichung der Energievorgaben für Rechenzentren stehe im Widerspruch zur erst im März verabschiedeten Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung. „Wer jetzt die Anforderungen an den Einsatz Erneuerbarer Energien aufweicht, löst die Energiefrage der Digitalisierung nicht. Die Bundesregierung riskiert eine schwerwiegende Fehlentwicklung, die später korrigiert werden muss. Der Gesetzesentwurf ist somit ein klarer Rückschritt“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
BWE erinnert an angekündigten Branchendialog
Der BWE erinnerte daran, dass die Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie einen Dialog mit der Branche angekündigt hat. „Auf diesen Austausch warten wir. Er muss jetzt zügig gestartet werden. Im Mittelpunkt müssen langfristige Power-Purchase-Agreements, die regionale Kopplung von Rechenzentren mit Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Eigenversorgung stehen. Die gesetzliche Basis dafür muss entlang der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag mit der ausstehenden EEG-Novelle geschaffen werden“, so Heidebroek. Die Koalition dürfe nicht vom Kurs abkommen, sondern müsse an einer konsequenten Verknüpfung von Windenergie und Rechenzentren als Grundlage der digitalen Transformation festhalten.
Auch der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) übt scharfe Kritik. „Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen“, sagt Prof. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. „Die Regierung stellt zwar verbal ‚Energieeffizienz an erster Stelle‘ – belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben. Und das, obwohl die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs und jährliche Energiekosten in Höhe von 29 Mrd. Euro einsparen könnte. Effizienzen zu steigern, mindert nicht nur die Energiekrise – es garantiert auch langfristige Wettbewerbsvorteile.“
VKU begrüßt „Zurückstutzen“ des Gesetzes auf EZ-Mindestmaß
Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt dagegen, dass „wesentliche Teile des Gesetzes endlich auf das EU-Mindestmaß zurückgestutzt“ würden. Mit der Plattform für Abwärme gehe die Bundesregierung zwar einen Schritt über die EU-Mindeststandards hinaus, verpflichte jedoch weniger Unternehmen als im bisher geltenden Energieeffizienzgesetz vorgesehen waren. Dennoch bleibe die Regierung mit dem Entwurf hinter den Möglichkeiten, beklagt der VKU. Künftig müssten alle öffentlichen Einrichtungen – also zum Beispiel kommunale Abfallentsorger und Abwasserentsorger mit Kläranlagen ‒ jährlich 1,9 Prozent ihres Gesamtendenergieverbrauchs einsparen. Im alten Gesetz waren noch 2 Prozent vorgesehen. Die Verpflichtung zur Einführung eines (vereinfachten) Energie- oder Umweltmanagementsystem bleibe wie im alten Gesetz bestehen ‒ „obwohl die zugrunde liegende EU-Richtlinie das gar nicht vorgibt“. Entlastung gebe es lediglich bei der Umsetzungsfrist, die bis zum 11. Oktober 2027 verlängert wurde.