Wegen der Verletzung von Energiemarkt-Regeln verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Kommission beklagt eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Festlegung von Netzgebühren sowie Mängel bei den deutschen Vorgaben zur Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen.
Die EU-Kommission wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie (2009/72/EG) und die Erdgasrichtlinie (2009/73/EG) nicht richtig umgesetzt zu haben. Die Einwände beziehen sich auf technische Details, und die Bundesregierung hat im Juli 2017 soga...
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